2025 - das klingt nach einer fernen Zukunftsvision, in der wir mit fliegenden Autos unterwegs sind. Doch in der schnelllebigen digitalen Welt steht 2025 praktisch vor der Tür. Für Unternehmen im digitalen Sektor markiert dieses Jahr einen Wendepunkt. Der European Accessibility Act wird Wirklichkeit und zeichnet den Weg in eine inklusivere Online-Welt vor.
Stellen Sie sich das Internet als eine riesige, belebte Stadt vor, in der jeder Bereich, von den glitzernden Einkaufszentren bis hin zu den gemütlichen kleinen Cafés, für alle zugänglich ist, unabhängig von körperlichen oder sensorischen Einschränkungen. Das ist das Versprechen der EAA. Für Unternehmen bedeutet dies, nicht nur die baulichen Herausforderungen dieser digitalen Stadt zu erkennen und anzugehen, sondern auch die enormen Chancen, die sich aus einem inklusiveren Ansatz ergeben.
In diesem Artikel führen wir Sie durch die Straßen und Gassen des EAA, zeigen Ihnen die Schilder, die Sie beachten müssen, und die Aussichten, die sich Ihnen bieten.
Geschichte und Entstehung des EAA
Der European Accessibility Act hat seinen Ursprung in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2006, die 2010 von der EU ratifiziert wurde. Diese Konvention betont die Barrierefreiheit als unveräußerliches Recht für Menschen mit Behinderungen. Angesichts einer sich rasant entwickelnden digitalen Landschaft und rund 80 Millionen Menschen mit Behinderungen allein in der EU wurde schnell deutlich, wie dringend ein gemeinsamer Rechtsrahmen für Barrierefreiheit benötigt wird.
2015 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für den EAA auf den Tisch. Das Ziel: die vielen unterschiedlichen Anforderungen an Barrierefreiheit in den Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen und so den Binnenmarkt zu stärken. Mit der offiziellen Verabschiedung im Jahr 2019 wird der EAA am 28. Juni 2025 EU-weit verbindlich. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt viele Unternehmen und digitale Dienste ihre Angebote an diese Standards anpassen müssen. Ein wichtiger Schritt, der nicht nur die Lebensqualität von Millionen Menschen verbessert, sondern auch den digitalen Binnenmarkt vorantreibt.
EAA in den DACH-Ländern: Rechtskonformität und Unterschiede
Der EAA mag wie eine allgemeine EU-Verordnung erscheinen, hat aber für Unternehmen in der DACH-Region (Deutschland, Österreich und Schweiz) erhebliche Auswirkungen. Für Unternehmen, die im digitalen Bereich tätig sind - sei es durch die Entwicklung von Websites, Apps oder anderen digitalen Diensten - stellt der EAA einen verbindlichen Rahmen dar, der nicht ignoriert werden kann. Während die Einhaltung des EAA in Deutschland und Österreich als EU-Mitglieder verpflichtend ist, folgt die Schweiz - obwohl formal nicht an den EAA gebunden - in vielen Bereichen vergleichbaren Richtlinien zur Barrierefreiheit. Das bedeutet, dass auch außerhalb der EU-Grenzen der Geist des EAA lebendig bleibt und Unternehmen überall aufgefordert sind, inklusivere digitale Lösungen anzubieten.
Wen betrifft der European Accessibility Act?
Sie könnten denken, dass der EAA nur die großen Technologiegiganten betrifft - weit gefehlt! Ob Sie durch die Straßen eines virtuellen Webshops schlendern, Ihre Bankgeschäfte online erledigen oder auf Bildungsplattformen lernen - der EAA ist überall. Von öffentlichen Verwaltungen, die den Gang zum Amt digitalisieren, bis hin zu innovativen Start-ups, die die nächste große App entwickeln: Sie alle müssen die EAA auf dem Schirm haben. Denn in der digitalen Welt von heute geht es nicht nur darum, rechtlichen Ärger zu vermeiden. Es geht darum, wirklich jedem den Zugang zu ermöglichen und so ein inklusives digitales Umfeld zu schaffen.
Menschen im Mittelpunkt: Die EAA will Türen öffnen für mehr als 87 Millionen Menschen mit Behinderungen, einschließlich Senioren und Menschen mit vorübergehenden Behinderungen. Die Vision: Einfacher Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Bankdienstleistungen, Computern, Fernsehern, E-Books, Online-Shops und vielem mehr.
Für Unternehmen bedeutet der EAA einheitliche Spielregeln in Sachen Barrierefreiheit innerhalb der EU. Das sorgt für Kosteneffizienz, fördert den grenzüberschreitenden Handel und schafft größere Marktchancen. Ob Computer, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Smartphones oder E-Books - wenn Ihr Unternehmen in Europa tätig ist, sollten Sie die EAA kennen und beherzigen.
WCAG 2.1: Das Herzstück der Barrierefreiheit
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 stellen einen international anerkannten Standard dar, auf den der EAA in seinen technischen Anforderungen verweist. Sie dienen dazu, Web-Inhalte für alle, auch für Menschen mit Behinderungen, zugänglich zu machen. Die Richtlinien der WCAG 2.1 basieren auf vier Prinzipien:
Wahrnehmbarkeit: Informationen müssen klar und erkennbar präsentiert werden.
Benutzbarkeit: Navigation und Interaktion müssen für alle nutzbar sein.
Verständlichkeit: Inhalte und Benutzeroberfläche müssen intuitiv und verständlich sein.
Robustheit: Inhalte sollten von einer Vielzahl von Technologien, einschließlich assistierender Technologien, zuverlässig interpretiert werden können.
Mit der Veröffentlichung der WCAG 2.1 im Juni 2018 wurden zusätzliche Kriterien aufgenommen, die insbesondere die mobile Barrierefreiheit, Menschen mit Seh- oder Lernbehinderungen und neue Technologien wie Touchscreens berücksichtigen.
Für Unternehmen, insbesondere in der DACH-Region, bedeutet dies, dass sie sich nicht nur rechtlich an die EAA, sondern auch an die praktischen und technischen Aspekte der WCAG 2.1 halten müssen, um wirklich inklusive digitale Angebote bereitzustellen.
Anforderungen an Unternehmen: Konkrete Schritte zur Barrierefreiheit
Der EAA fordert Unternehmen auf, klare Zugänglichkeitsstandards für ihre Angebote zu etablieren. Von Websites bis hin zu physischen Produkten - hier sind einige Richtlinien, die Sie im Auge behalten sollten:
Bereitstellung von Informationen in mehreren Bedeutungen: Informationen über ein Produkt sollten über verschiedene Sinneskanäle leicht zugänglich und verständlich sein, um ein breites Publikum anzusprechen.
Websites und E-Commerce: Diese sollten so gestaltet sein, dass sie für alle zugänglich sind. Hier spielen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf AA-Niveau eine wichtige Rolle. Überlegen Sie, wie Sie Navigation und Inhalte inklusiver gestalten können.
Physische Produkte: Denken Sie an Geräte wie Bankautomaten oder Smartphones. Diese sollten so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Behinderungen problemlos genutzt werden können.
Dienstleistungen: Auch hier ist Zugänglichkeit das Schlüsselwort. Ob Bankdienstleistungen oder digitales Fernsehen, der Zugang sollte für alle Menschen möglich sein.
Beachten Sie, dass der EAA Ihnen die Freiheit lässt, innovative Lösungen zu entwickeln, um Barrierefreiheit zu erreichen. Sie haben bis zum 28. Juni 2025 Zeit, alle Anforderungen umzusetzen.
Spezielle Anforderungen für Websites
Wenn Sie eine Website betreiben, kommen mit dem EAA und den WCAG 2.1 spezifische Anforderungen auf Sie zu. Hier sind einige Beispiele, die Ihnen helfen können, Ihre Website barrierefrei zu gestalten:
Kontrast und Farben: Stellen Sie sicher, dass Texte einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund haben und dass Informationen nicht nur durch Farbe vermittelt werden.
Textgröße und Anpassbarkeit: Ermöglichen Sie es den Benutzern, den Text zu vergrößern, ohne dass Informationen verloren gehen.
Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen sollten auch mit der Tastatur bedienbar sein, ein wichtiges Detail für Menschen mit motorischen Einschränkungen.
Multimedia-Inhalte: Bieten Sie Untertitel oder Transkriptionen sowie Audiodeskriptionen an, um auch gehörlose oder blinde Menschen zu erreichen.
Zugängliche Formulare: Diese sollten so gestaltet sein, dass sie mit assistierenden Technologien leicht genutzt werden können.
Konsistente Navigation: Eine konsistente Navigation hilft den Nutzern, sich leicht auf Ihrer Website zurechtzufinden.
Vermeiden Sie Flimmern und Bewegung: Bewegte Inhalte können problematisch sein und sollten vermieden oder kontrolliert werden.
Screenreader-Unterstützung: Ihre Inhalte sollten leicht von Screenreadern interpretiert werden können.
Fehlerbehandlung: Informieren Sie die Nutzerinnen und Nutzer über Fehler und geben Sie Hinweise zu deren Behebung.
Skalierbarkeit: Ihre Website sollte auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen funktionieren.
Beachten Sie, dass dies nur ein Auszug aus den umfangreichen WCAG 2.1 Richtlinien ist. Der Schwerpunkt liegt auf der Schaffung einer inklusiven Webumgebung, die allen Menschen den Zugang ermöglicht.
Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Was Unternehmen wissen sollten
Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage des Anstands oder der Inklusion, sondern hat auch rechtliche Implikationen. Unternehmen, die sich nicht an die WCAG 2.1 halten, setzen sich erheblichen Risiken aus:
Rechtliche Sanktionen: In der Europäischen Union stellt der EAA klar, dass digitale Angebote, also auch Websites, den WCAG-Richtlinien entsprechen müssen. Werden diese Standards nicht eingehalten, drohen Unternehmen empfindliche Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro.
Rechtliche Auseinandersetzungen: Ein weiteres Risiko sind rechtliche Auseinandersetzungen. Einzelpersonen oder Gruppen, die sich aufgrund mangelnder Barrierefreiheit benachteiligt fühlen, könnten rechtliche Schritte einleiten.
Reputationsschaden: Es geht aber nicht nur um direkte rechtliche Konsequenzen. Ein Unternehmen, das als nicht inklusiv oder gar diskriminierend wahrgenommen wird, riskiert einen immensen Imageschaden. In einer Zeit, in der Kunden und Partner Wert auf soziale Verantwortung legen, kann dies schwerwiegende Folgen haben.
Es liegt also nicht nur im rechtlichen Interesse eines Unternehmens, die Richtlinien der WCAG 2.1 zu befolgen, sondern es ist auch ein kluger Schachzug in Bezug auf soziale Verantwortung und Markenstärkung.
Wirtschaftlicher Mehrwert durch Barrierefreiheit: Es lohnt sich!
Barrierefreiheit geht weit über ethische Überlegungen und rechtliche Notwendigkeiten hinaus und bringt auch handfeste wirtschaftliche Vorteile mit sich. Werfen wir einen genaueren Blick darauf:
Erweiterte Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen sind ein nicht zu vernachlässigender Teil unserer Gesellschaft. Wenn Ihr digitales Angebot auch für sie zugänglich ist, erschließen Sie sich einen deutlich größeren Markt.
Bessere Benutzbarkeit: Barrierefreiheit geht oft mit hoher Benutzerfreundlichkeit einher. Davon profitieren alle - ob mit oder ohne Behinderung. Und wir wissen: Zufriedene Nutzerinnen und Nutzer bleiben treu.
Stärkung der Markenbindung: Ein positives Erlebnis auf Ihrer Plattform fördert die Loyalität. Zufriedene Kunden kommen wieder und empfehlen Sie weiter.
Kosten sparen: Durch die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten, die durch mangelnde Barrierefreiheit entstehen können, sparen Sie nicht nur Nerven, sondern auch Geld.
Die Zukunft der Barrierefreiheit: Praktische Anwendungen neuer Technologien
Die rasante technologische Entwicklung bietet faszinierende Möglichkeiten, Barrierefreiheit auf ein neues Niveau zu heben. Für Unternehmen, die im B2B-Bereich tätig sind, gibt es einige spannende Entwicklungen, die Sie im Auge behalten sollten:
Künstliche Intelligenz (KI): Stellen Sie sich vor, Ihre Website oder App erkennt automatisch, wenn ein Nutzer eine Sehbehinderung hat und passt die Inhalte sofort an - in Echtzeit. Beispiel: Ein sehbehinderter B2B-Kunde besucht einen Online-Shop; KI-Tools könnten automatisch Produktbeschreibungen vorlesen oder detaillierte Beschreibungen zu Bildinhalten liefern.
Spracherkennung: Statt komplexe Formulare manuell auszufüllen, könnten B2B-Kunden Bestellungen oder Anfragen einfach diktieren. Ideal für Menschen, die Schwierigkeiten mit Standard-Webformularen haben.
Virtuelle Realität (VR): Denken Sie an Schulungen oder Produktdemos. Mit speziellen VR-Schnittstellen können Menschen mit eingeschränkter Mobilität Produkte in einem virtuellen Raum erleben, als wären sie physisch anwesend.
Augmented Reality (AR): Ein Außendienstmitarbeiter mit eingeschränktem Hörvermögen könnte durch eine AR-Brille visuelle Hinweise und Anweisungen direkt in seinem Sichtfeld erhalten, während er an einer Maschine arbeitet oder einen Kunden besucht.
Die Technologielandschaft verändert sich ständig. Für B2B-Unternehmen bedeutet dies, nicht nur Schritt zu halten, sondern diese Technologien aktiv zu nutzen, um echte inklusive Erfahrungen zu schaffen.
Fazit: Gemeinsam in eine integrative digitale Zukunft
Wir haben uns intensiv mit den Wegen und Kreuzungen des European Accessibility Act beschäftigt. Diese "digitale Landkarte" zeigt deutlich, dass der Weg zur Barrierefreiheit herausfordernd, aber unverzichtbar ist. Dabei geht es nicht nur um gesetzliche Vorgaben, sondern um die Teilhabe aller Menschen am digitalen Geschehen.
Wir von TOWA setzen uns dafür ein, dass diese Vision Wirklichkeit wird. Und genau deshalb halten wir Sie auf dem Laufenden. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die Anforderungen des EAA nicht nur erfüllt, sondern übertroffen werden. Denn in einer inklusiven digitalen Welt profitieren am Ende alle - ob als Anbieter oder Nutzer. Die Zukunft ist nicht nur digital sondern auch inklusiv - bereiten wir uns darauf vor.
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